"Die strafrechtliche Verteidigung ist eine Kunst, die weit über die Beherrschung des Gesetzes hinausgeht."

8-12 Monate 

dauert ein Strafverfahren in erster Instanz durchschnittlich

ca. 5.000.000 

Straftaten

pro Jahr in Deutschland

bei ca. 1.800.000

Straftaten

wird ein Verdächtiger ermittelt

unter 5 %

der Angeklagten

werden freigesprochen

75 -80 %

der Verfahren

 werden eingestellt

Strafrechtliche Expertise für Sie: Ihr spezialisierter Rechtsanwalt für Strafrecht

Bundesweit im Einsatz, mit Sitz in Düsseldorf: Ihr Partner für strafrechtliche Herausforderungen

Unsere Expertise

Sofort Hilfe bei Festnahme und Durchsuchung

  • U-Haft
  • Hausdurchsuchung
  • Führerscheinwegnahme
  • u.a.

Allgemeines Strafrecht

  • Gefährliche Körperverletzung,
  •  Einfache Körperverletzung,
  •  Betrug, 
  • Diebstahl,
  •  Raub,
  •  Beleidigung,
  •  Sachbeschädigung,
  •  Unterschlagung
  • u.a.

Betäubungsmittel
Strafrecht

  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, 
  • Unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln,
  • Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, 
  • Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln, 
  • Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln 
  • u. a.

Sexualstrafrecht

  • Vergewaltigung, 
  • Sexuelle Nötigung, 
  • Sexuelle Belästigung, 
  • Sexueller Missbrauch von Kindern 
  • u.a.

Kapitalstrafrecht

  • Mord, 
  • Totschlag, 
  • Körperverletzung mit Todesfolge,
  •  Gefährliche Körperverletzung,
  •  Fahrlässige Tötung, 
  • u.a.

Verkehrsstrafrecht

  • Fahrerflucht,
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • Trunkenheit im Verkehr, 
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 
  • Nötigung im Straßenverkehr, 
  • u.a.

Jugendstrafrecht

  • 14-20 jährige/Jugendliche und
  •  Heranwachsende, 
  • alle Straftaten

Wirtschaftsstrafrecht

  • Untreue, 
  • Betrug, 
  • Verstoß gegen strafrechtliche Nebengesetze mit wirtschaftlichen Bezug, 
  • Insolvenzstrafrecht 
  • u.a.

Waffenstrafrecht

  • Besitz
  • Verkauf
  • u.a.

 

Internet & Computer
Strafrecht

  • Beleidigung und Hetze im Internet,
  •  Datenveränderung,
  •  Computersabotage
  • u.a.

Ausländerstrafrecht

  • Verstöße gegen das Asyl- und Aufenthaltsrecht

Arztstrafrecht

 

 

  • Körperverletzung
  • Totschlag
  • u.a.

Unser Versprechen

Die oben genannten Fakten zeigen, dass jeder in das Visier der Verfolgungsbehörde geraten kann. Ferner wird aber auch deutlich, dass nicht jede Anzeige zu einer Verurteilung führt. 

Ihnen dabei zur Seite zu stehen ist unser Anliegen. Auch wenn die Freispruchsquote sehr gering ist, so zeigen die Zahlen, dass mit Hilfe eines Anwalts in vielen Fällen eine Verurteilung vermieden werden kann.

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Unser Versprechen ist, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Verfahren so schnell wie möglich zu beenden und Sie dabei soweit es möglich ist, aus dem Fokus der Verfolgungsbehörden und der Öffentlichkeit zu nehmen.

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Das Strafverfahren ist ein streng formales und organisiertes Verfahren. Dennoch sind die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte sehr frei in der Gestaltung und Führung der Verfahren. Aufgrund Personal- und Ausstattungsmangels verzögern sich die Verfahren erheblich.

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Um dies zu gewährleisten, bilden sich unsere Verteidiger stetig fort und versuchen auch jederzeit über den bekannten "Tellerrand" hinaus zu schauen, um die bestmögliche Verteidigung zu garantieren.

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